INFO: Verbandsschau / Gewässerschau - Frühjahr 2024

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha sowie des Ilm-Kreises führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in den jeweils gültigen Fassungen im Frühjahr 2024 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (GUV 13) (laut § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 44, 45 WVG).

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet. Als Schaubeauftragte des GUV 13 wurden die Verbandsingenieurin, der Verbandsmeister und der Geschäftsführer ernannt (Umlaufbeschluss vom 22.03.2021). Gemeinsam werden die Schaukommission und die benannten Schaubeauftragten die Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer zweiter Ordnung durchführen.

Für Frühjahr 2024 sind Verbands-/Gewässerschauen an folgenden Gewässern in den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis vorgesehen.

Lfd. Nr.

Datum

Landkreis

Beginn/Uhrzeit

Gewässer

Treffpunkt

1

8. April

Gotha

13:00 Uhr

Mühlgraben Apfelstädt

Wehr Apfelstädt

2

9. April

Ilm-Kreis

9:00 Uhr

Wipfra von Ettischleben bis Furt Ortsausgang Elxleben

Wipfrabrücke Ortsmitte Ettischleben

3

11. April

Ilm-Kreis

9:00 Uhr

Wipfra Furt Ortsausgang Elxleben bis Mündung in die Gera

Furt Ortsausgang Elxleben

4

16. April

Gotha

10:00 Uhr

Lehmbach, Spitzgraben, Mühlgraben -Luisenthal

Abzweig Bushaltestelle Brauerei Langenburgstraße

5

19. April

Gotha

10:00 Uhr

Rodebach

Beginn Rodebach 1km südlich (Luftlinie) vom Steigerhaus Ohrdruf


Bei der Durchführung der Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer zweiter Ordnung entsteht die Notwendigkeit, Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist geregelt und begründet sich gesetzlich auf den § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der jeweils gültigen Fassung.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert. Eine Bekanntmachung erfolgt weiterhin in den jeweiligen Amtsblättern.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde

  • Gotha ist Herr Roth (Tel.: 03621 214 161)
  • Ilm-Kreis ist Frau Riebisch (Tel.: 03628 738 685)

sowie für die Verbandsschau des GUV 13 Herr Eckert-Schiemenz (Tel.: 03628/93236-10) bzw. Frau Schellhardt (Tel.: 03628/93236-12).