FERTIGGESTELLT: Böschungssicherung Martinroda

Kurzbericht über eine Gewässerunterhaltungsmaßnahme in Martinroda

Im Rahmen einer Gewässerunterhaltungsmaßnahme wurde eine Böschungssicherung am Reichenbach unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens in Martinroda durchgeführt. Die Maßnahme bestand hauptsächlich aus dem Einbau von Faschinen auf einer Länge von ca. 30 m in doppelter Ausführung, die dazu dienen, die Böschung zu stabilisieren. Die Arbeiten dauerten etwa eine Woche und wurden durch das GUV-eigene Personal durchgeführt.

Die Böschungssicherung erfolgte durch den Einsatz von Lebendfaschinen, die durch ihr natürliches Wachstum und die damit verbundene Durchwurzelung der Böschung eine stabilisierende Wirkung entfalten. Dies trägt dazu bei, Erosion und damit verbundene Schäden an der Böschung zu verhindern und somit langfristig den angrenzenden Wirtschaftsweg vor Schäden zu bewahren.

Zukünftige Maßnahmen zur Erhaltung der Böschung umfassen das Setzen von inklinant gesetzten Buhnen. Dabei handelt es sich um Wasserbausteine, die entgegen der Fließrichtung gesetzt werden und so ein Auskolken des Prallufers verhindern sollen. Die Buhnen bewirken ein Umlenken des Stromstriches in die Gewässermitte.

INFO: Verbandsschau / Gewässerschau - Frühjahr 2024

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha sowie des Ilm-Kreises führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in den jeweils gültigen Fassungen im Frühjahr 2024 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (GUV 13) (laut § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 44, 45 WVG).

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet. Als Schaubeauftragte des GUV 13 wurden die Verbandsingenieurin, der Verbandsmeister und der Geschäftsführer ernannt (Umlaufbeschluss vom 22.03.2021). Gemeinsam werden die Schaukommission und die benannten Schaubeauftragten die Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer zweiter Ordnung durchführen.

Für Frühjahr 2024 sind Verbands-/Gewässerschauen an folgenden Gewässern in den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis vorgesehen.

Lfd. Nr.

Datum

Landkreis

Beginn/Uhrzeit

Gewässer

Treffpunkt

1

8. April

Gotha

13:00 Uhr

Mühlgraben Apfelstädt

Wehr Apfelstädt

2

9. April

Ilm-Kreis

9:00 Uhr

Wipfra von Ettischleben bis Furt Ortsausgang Elxleben

Wipfrabrücke Ortsmitte Ettischleben

3

11. April

Ilm-Kreis

9:00 Uhr

Wipfra Furt Ortsausgang Elxleben bis Mündung in die Gera

Furt Ortsausgang Elxleben

4

16. April

Gotha

10:00 Uhr

Lehmbach, Spitzgraben, Mühlgraben -Luisenthal

Abzweig Bushaltestelle Brauerei Langenburgstraße

5

19. April

Gotha

10:00 Uhr

Rodebach

Beginn Rodebach 1km südlich (Luftlinie) vom Steigerhaus Ohrdruf


Bei der Durchführung der Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer zweiter Ordnung entsteht die Notwendigkeit, Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist geregelt und begründet sich gesetzlich auf den § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der jeweils gültigen Fassung.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert. Eine Bekanntmachung erfolgt weiterhin in den jeweiligen Amtsblättern.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde

  • Gotha ist Herr Roth (Tel.: 03621 214 161)
  • Ilm-Kreis ist Frau Riebisch (Tel.: 03628 738 685)

sowie für die Verbandsschau des GUV 13 Herr Eckert-Schiemenz (Tel.: 03628/93236-10) bzw. Frau Schellhardt (Tel.: 03628/93236-12).

BESCHLOSSEN: 5. VERBANDSVERSAMMLUNG 2023

Am 27. November 2023 fand die 5. Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm statt.

An der Versammlung nahmen insgesamt 19 Verbandsmitglieder teil. Die Beschlussfähigkeit war somit sichergestellt.

Die Tagesordnung umfasste eine Vielzahl wichtiger Themen, die für die Bewirtschaftung  unserer Gewässer von großer Bedeutung sind.

Inhalt der Versammlung waren folgende Tagesordnungspunkte:

  • Beschluss Jahresabschluss 2022 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Entlastung Vorstand und Geschäftsführer für das Jahr 2022 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Bestellung des Wirtschaftsprüfers 2023 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Wirtschaftsplan + Gewässerunterhaltungsplan 2024 (einstimmig beschlossen)
  • Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
  • Jahresrückblick für 2023 und Perspektive 2024

In einer mehrheitlichen Entscheidung wurde Herr Jacob, Bürgermeister der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt von den Verbandsmitgliedern als neues Vorstandsmitglied gewählt und ersetzt somit Herrn Kühn, Beigeordneter der Stadt Ohrdruf. Die Wahl von Herrn Jacob stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Führung des Verbandes zu verstärken und seine Expertise sowie sein Engagement für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer einzubinden.

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm sieht in dieser Versammlung einen wichtigen Schritt, um die Transparenz und Effizienz seiner Arbeitsweise zu gewährleisten. Die Beschlüsse dieser Versammlung werden als Grundlage für die zukünftigen Aktivitäten und Entscheidungen des Verbandes dienen und sichern die Finanzierung des Verbandes für das Haushaltsjahr 2024.

 

GESUCHT: Dienstleister für Gewässerunterhaltungsarbeiten

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm sucht regional ansässige kleinere Firmen für kleinräumige Gewässerunterhaltungsaufgaben an den Fließgewässern.

Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Beräumung von Einlaufbauwerken
  • Beseitigung von Ablagerungen/Astwerk
  • Gehölzrückschnitt/Rückschnitt von Strauchwerk
  • Mahdarbeiten
  • kleinere Handarbeiten (Schaufel-Arbeiten) zur Pflege von „Stromrinnen“

Geeignet sind kleine Landschaftspflege-, Forst-, Dienstleistungs- oder Baubetriebe sowie alle Arten von Hausmeisterdiensten. Voraussetzung ist die eigene Mobilität sowie kurzfristige Erreichbarkeit und einfaches Handwerkszeug. Freischneider und Motorsäge wären ebenso von Vorteil wie ein Transportfahrzeug für Kleinmengen Grünschnitt oder Räumgut. Die verfügbaren Fahrzeuge (z. B. Multicar oder Transporter) und Geräte (z. B. Motorsäge, Freischneider, Seilwinde, Erdlochbohrer etc.) sollen im Angebot benannt werden, ebenso der übliche Stundenverrechnungssatz und der Preis pro Fahrkilometer.

Der jeweilige Wirkungsbereich soll in räumlicher Nähe zum eigenen Betriebssitz sein.
Informationen sowie eine Karte des Verbandsgebietes finden Sie hier:

Die Arbeiten erfolgen „auf Abruf“ und sollen als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden.

Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung auf folgendem Dokument zu:

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Abfrage lediglich der Markterkundung dient und hieraus nicht automatisch eine Auftragsvergabe erfolgt.